Am 25. Mai 2016 wurde das Datenschutzrecht in Europa auf neue Füße gestellt – die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) trat in Kraft. Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren erlangte sie ihre Gültigkeit und war somit als Verordnung für alle Organisationen, also auch für die Kanzleien, innerhalb der EU unmittelbar anwendbar. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die meisten Kanzleien auch drei Jahre nachdem die DS-GVO „scharf gestellt“ worden ist, die entsprechenden Rahmenbedingungen noch nicht in ihren Prozessen implementiert haben. Aus diesem Grund gehe ich in meinem heutigen Blog-Beitrag auf die Thematik DS-GVO-Maßnahmenplan ein.
Wer sich mit dem Datenschutz beschäftigt, muss sich in erster Linie mit technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie mit Datensicherheit in Prozessen und Abläufen auseinandersetzen. Für Sie als Kanzleiinhaber bedeutet das – indem Sie Ihre Prozesse durchleuchten, lernen Sie Ihre Kanzlei noch besser kennen, erlangen ein tieferes Verständnis der Prozesse und können gegebenenfalls Ihre Abläufe optimieren.
Die drei zentralen Vorteile für Kanzleien:
Damit Sie ein genaueres Verständnis davon bekommen, wie die Daten von Mandanten, Mitarbeitern, Geschäftspartnern und anderen Betroffenen nach der DS-GVO verarbeitet werden, ist es wichtig, die Rahmenbedingungen aller Datenverarbeitungsprozesse, also den Ist-Zustand, festzuhalten.
Auf folgende Punkte ist dabei zu achten:
Tipp: Nutzen Sie den DATA Security Manager, um die Vorgaben der DS-GVO pragmatisch in Ihrer Kanzlei umzusetzen. Profitieren Sie von den über 40 Mustervorlagen – und gewinnen Sie dadurch Zeit für Ihr Kerngeschäft, die steuerliche Beratung Ihrer Mandanten. Gerne stehen Ihnen unsere Berater zur Verfügung, wenn Sie das Thema DS-GVO auslagern möchten.
Die Erstellung eines DS-GVO Maßnahmenplans inklusive Umsetzung muss Sie nicht viel Zeit kosten. Wichtig ist, sich auf die notwendigen Punkte zu konzentrieren und diese umzusetzen, wie zum Beispiel das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten welches in Art. 30 DS-GVO von den Kanzleien verlangt wird.
Wissen Sie, welche Informationen ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DS-GVO enthalten muss? Sie erfahren alles Wissenswerte darüber in meinem nächsten Blog-Beitrag!