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Google Consent Mode – Verbesserung der Datenschutzkonformität Ihrer Website? 

Geschrieben von Nina Böttrich | 20.10.2024 10:28:50

Was ist der Google Consent Mode? 

Der Google Consent Mode ist eine Funktion, von Google, um Website-Betreibern zu helfen, die Datenschutzrichtlinien der Europäischen Union (EU) einzuhalten, insbesondere die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).  

Website-Betreibern wird durch Nutzung des Consent Modes ermöglicht, die Verwendung von Cookies und anderen Tracking-Technologien auf ihrer Website gezielt zu steuern, damit diese den Datenschutzrichtlinien entsprechen. Gleichzeitig wird die Funktionalität von Google-Produkten wie Google Analytics und Google Ads unterstützt. 

Der Consent Mode von Google zielt darauf ab, dass Google-Dienste wie Analytics und Ads das Zustimmungsniveau des Benutzers zur Verwendung von Cookies berücksichtigen können. Wenn ein Benutzer seine Zustimmung zur Verwendung von Cookies verweigert oder widerruft, kann der Consent Mode die Datenübertragung an Google entsprechend einschränken. Auf diese Weise können Website-Betreiber sicherstellen, dass sie die Datenschutzbestimmungen einhalten werden. 

Bewertung des Google Consent Mode aus Datenschutzsicht 

Die derzeitigen Meinungen und Bewertungen zum Google Consent Mode in Bezug auf Datenschutz und Compliance mit der DSGVO fallen unterschiedlich aus. Einige Datenschutzexperten und Organisationen begrüßen die Initiative von Google als einen Schritt in die richtige Richtung, um Website-Betreibern dabei zu helfen, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten, während sie weiterhin Google-Dienste nutzen können. Sie sehen den Consent Mode als eine Möglichkeit, die Einwilligung der Benutzer zur Verwendung von Cookies und zur Datenerfassung besser zu verwalten. 

Allerdings gibt es auch kritische Stimmen, die Bedenken hinsichtlich der tatsächlichen Effektivität des Consent Mode äußern. Einige Datenschutzexperten führen an, dass der Consent Mode von Google nicht ausreicht, um die Anforderungen der DS-GVO vollständig zu entsprechen. Dies wird damit begründet, dass der Consent Mode sich hauptsächlich auf die Verwaltung von Cookies konzentriert und nicht auf andere Aspekte des Datenschutzes, wie zum Beispiel die Transparenz bei der Datenerfassung und -verarbeitung. 

Darüber hinaus gibt es Bedenken hinsichtlich der Möglichkeit von Google, Daten auch dann zu sammeln, wenn die Einwilligung des Benutzers nicht vorliegt, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung von Conversion-Tracking in Google Ads. Es bestehen zudem Bedenken, dass der Consent Mode möglicherweise nicht ausreicht, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Daher wird empfohlen, zusätzliche Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu treffen. 

Kann man den Google Consent Mode datenschutzkonform nutzen? 

Der Google Consent Mode ist in jedem Fall ein Instrument zur Unterstützung der Datenschutzkonformität, der es Website-Betreibern ermöglicht, die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien, insbesondere der DSGVO, zu verbessern. Dies gilt jedoch ausschließlich für Produkte der Google Familie und deckt somit nicht externe Technologien von anderen Anbietern mit ab. Der Einsatz des Consent Mode allein reicht folglich nicht aus, um die Einhaltung der Datenschutzgesetze sicherzustellen, sobald Sie auch Technologien anderer Anbieter auf Ihrer Webseite nutzen. 

Die Verwendung des Consent Mode stellt damit nur einen Teil eines umfassenderen Datenschutzkonzepts dar. 

Welche Einstellungen müssen Nutzer treffen? 

Die Einstellungen, die Nutzer vornehmen müssen, hängen von den Datenschutzpräferenzen und den Anforderungen der jeweiligen Website ab. Wenn eine Website den Google Consent Mode implementiert hat, können Nutzer in der Regel ihre Präferenzen in Bezug auf die Verwendung von Cookies und anderen Tracking-Technologien angeben. Hier sind einige mögliche Einstellungen, die Nutzer treffen können: 

  • Zustimmung zur Verwendung von Cookies: Nutzer können entscheiden, ob sie der Verwendung von Cookies auf der Website zustimmen oder nicht. Je nach den Datenschutzbestimmungen der Website kann dies bedeuten, dass die Nutzer der Verwendung aller Cookies zustimmen müssen oder die Möglichkeit haben, bestimmte Arten von Cookies auszuwählen oder abzulehnen. 
  • Feineinstellungen für bestimmte Arten von Cookies: Einige Websites bieten Nutzern die Möglichkeit, ihre Zustimmung für bestimmte Arten von Cookies zu verwalten. Dies könnte beinhalten, dass Nutzer entscheiden können, ob sie Marketing-Cookies, Analyse-Cookies oder funktionale Cookies zulassen möchten. 
  • Änderung der Zustimmung: Nutzer sollten in der Lage sein, ihre Zustimmung zur Verwendung von Cookies jederzeit zu ändern. Dies könnte bedeuten, dass Nutzer die Möglichkeit haben, ihre Cookie-Einstellungen in den Datenschutzeinstellungen der Website anzupassen oder ihre Zustimmung über ein Cookie-Banner oder eine ähnliche Benutzeroberfläche zu widerrufen. 
  • Opt-out von Tracking-Diensten: In einigen Fällen können Nutzer die Möglichkeit haben, sich gegen die Verwendung bestimmter Tracking-Dienste zu entscheiden, wie z.B. Google Analytics oder Google Ads. Dies könnte separat von der Zustimmung zur Verwendung von Cookies verwaltet werden. 

Es ist zudem weiterhin wichtig, dass Nutzer klare und verständliche Informationen darüber erhalten, welche Auswirkungen ihre Cookie-Einstellungen auf ihre Erfahrung auf der Website haben, und dass sie leicht auf die entsprechenden Einstellungen zugreifen können. Dies trägt dazu bei, sicherzustellen, dass die Nutzer die volle Kontrolle über ihre Datenschutzpräferenzen haben und ihre Zustimmung gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen wirksam ist. 

Was ist zu tun? 

Es ist wichtig für Website-Betreiber, sich umfassend über den Google Consent Mode zu informieren und die entsprechende Konfiguration der Google Dienste vorzunehmen, damit der Consent Mode datenschutzkonform nutzbar ist. 

Website-Betreiber sollten jedoch zusätzlich eine umfassende Prüfung Ihrer Website vornehmen, um festzustellen, welche externen Technologien Sie insgesamt auf Ihrer Webseite im Einsatz haben. Denn bei Verwendung von weiteren externen Technologien, die nicht zur Google Familie gehören, ist wie gewohnt die Zustimmung des Nutzers über einen Cookie-Banner einzuholen, wenn diese Einwilligungspflichtig sind.  

Wir empfehlen Ihnen daher eine Website-Analyse durchführen zu lassen, um alle externen Technologien lückenlos zu erfassen und auch zu prüfen, ob diese korrekt in Ihren Cookie-Banner mit eingebunden sind. Alle verwendeten externen Technologien sind auch weiterhin in Ihrer  Datenschutzinformation zu benennen.